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Sie haben die Wahl: Reha in Ihrer Wunschklinik
Sie möchten eine Reha beantragen und dafür nicht in irgendeine, sondern in die für Sie perfekte Klinik gehen? Das ist Ihr gutes Recht! Ein:e Angehörige:r von Ihnen ist erkrankt und auf der Suche nach einer Reha? Wählen Sie die am besten geeignetste Klinik selbst aus!
Dafür können Sie vom sogenannten Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen und Ihre Rehaklinik selbst aussuchen (weitere Infos siehe unten).
So klappt es mit dem Wunsch- und Wahlrecht:
Das Wunsch- und Wahlrecht ist im Sozialgesetzbuch verankert. Es sichert zu, dass der Rehabilitationsträger - zum Beispiel Ihre Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung - Ihren berechtigten Wünschen entsprechen muss (zum vollständigen Gesetzestext). Berechtigt ist Ihr Wunsch dann, wenn die Einrichtung nachweislich für die Behandlung Ihrer Erkrankung geeignet ist und von einer unabhängigen Stelle nach anerkannten Qualitätsstandards überprüft und zertifiziert ist. Bei der Entscheidung werden Ihre persönliche Lebenssituation, wie Ihr Alter, Familienstand oder Ihre Religion berücksichtigt. Ob die Reha ambulant oder stationär stattfindet, ist unerheblich. Auch für eine Anschlussheilbehandlung können Sie Ihre Wunschklinik zusammen mit dem Sozialdienst Ihres Akutkrankenhauses abstimmen.
Alle Kliniken der RehaZentren Baden-Württemberg besitzen die notwendigen Anforderungen und Zertifizierungen, sodass Sie von Ihrem persönlichen Wunsch-und Wahlrecht Gebrauch machen können.
Informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Ihrer Rehabilitation bei Ihren behandelnden Hausärzt:innen, beim Sozialdienst im Krankenhaus, bei Beratungsstellen der Rehabilitationsträger oder im Internet darüber, welche Klinik für Sie besonders geeignet ist. Achten Sie darauf, dass die Qualität der medizinisch-therapeutischen Leistungen sowie Lage, Service und Ausstattung Ihrem Bedarf entsprechen.
Informieren Sie sich über unser Behandlungsangebot und finden Sie Ihre Wunschklinik!
Kliniksuche
Sie wollen eine Klinik für ein bestimmtes Krankheitsbild finden oder suchen, welche Klinik in Ihrer Nähe ist? Hier geht’s zur Kliniksuche.
Ihr Weg zur Reha
Sie haben Fragen zu Ihrem Reha-Antrag? Wir helfen Ihnen gerne weiter und stellen Ihnen alles Nötige zur Verfügung.
Sie fragen, wir antworten
Was ist eine Reha und wer darf daran teilnehmen? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt es in unseren FAQs.
Schritt für Schritt Anleitung
Bevor Sie den Antrag auf eine Reha in Ihrer Wunschklinik stellen können, benötigen Sie einen ärztlichen Befund sowie einen Kostenträger für Ihre Reha.
1. Wunschklinik finden
Informieren Sie sich online oder bei Ihren behandelnden Ärzt:innen über passende Rehakliniken.
2. Antrag beim Kostenträger einreichen
- Im Optimalfall reichen Sie das ausgefüllte Formular zum Wunsch- und Wahlrecht gemeinsam mit Ihrem Antrag auf Reha beim Kostenträger ein. Es ist ratsam, die Wahl der Klinik ausreichend zu begründen. Hier sollten Sie in erster Linie die medizinische Eignung der Klinik darlegen. Darüber hinaus ist es nützlich, weitere Begründungen für die Wahl der Wunschklinik anzugeben (z.B. Wohnortnähe, ganztägig ambulante Reha, etc.).
- Haben Sie den Antrag bereits beim Kostenträger eingereicht und dieser ist noch nicht bewilligt, dann schicken Sie das ausgefüllte Formular zum Wunsch- und Wahlrecht hinterher.
- Haben Sie den Reha-Antrag bereits abgegeben und diesem wurde schon stattgegeben, haben Sie die Möglichkeit einen Antrag auf Heilstättenänderung einzureichen.
3. Bewilligung oder Ablehnung
Wird Ihr Reha-Antrag genehmigt, folgt die Kostenzusage seitens des Reha-Trägers. Falls der Kostenträger Ihren Klinikwunsch ablehnt, haben Sie 4 Wochen Zeit, Einspruch zu erheben. Legen Sie in der Widerspruchserklärung nochmals ausführlich die Gründe für Ihre Wunschklinik dar. So wird Ihrem Wunsch gegebenenfalls doch noch entsprochen. Formulierungshilfen zur Argumentation finden Sie untenstehend.
Was Sie tun können, wenn der Kostenträger Ihre gesamte Reha ablehnt finden Sie hier.
Eine Übersicht über die Kliniken der RehaZentren Baden-Württemberg finden Sie hier.
Unterstützung bei der Argumentation
Medizinische Gründe sollten die Basis bilden, wenn Sie die Wahl Ihrer Wunschklinik begründen. Mögliche Argumente sind beispielsweise:
- Die Wunschklinik ist eine spezialisierte Fachklinik für Ihr Krankheitsbild.
- Die Wunschklinik verfügt über einzigartige Therapien und Behandlungsmethoden.
- Die Wunschklinik behandelt auch bestehende Nebenerkrankungen.
- Die Wunschklinik verfügt über spezielle Nachsorgeprogramme.
- Die Wunschklinik befindet sich an einem Standort, der Ihrer Gesundheit zuträglich ist.
- In der Wunschklinik können Sie die Reha (ganztägig) ambulant durchführen.
- In der Wunschklinik ist es möglich, zu einem baldigen Zeitpunkt mit der Reha zu beginnen.
- Die Wunschklinik ist barrierefrei.
Auch private Gründe können bei der Wahl der Wunschklinik berücksichtigt werden:
- Die Wunschklinik befindet sich in der Nähe Ihres Wohnorts oder dem Ihrer Angehörigen.
- Der Standort Ihrer Wunschklinik bietet Ihnen räumliche und psychische Distanz von Ihrer gewohnten Umgebung.
- Die Aufnahme einer Begleitperson, Ihrer Kinder oder eines Haustiers ist in der Wunschklinik möglich.
- Sie waren bereits in dieser Klinik und haben dort gute Erfahrungen gemacht.
Die wichtigsten Fragen zum Wunsch- und Wahlrecht:
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Muss meiner Wunschklinik entsprochen werden?
Ja, sofern die Einrichtung nachweislich für die Behandlung Ihrer Erkrankung geeignet ist und von einer unabhängigen Stelle nach anerkannten Qualitätsstandards überprüft und zertifiziert wurde.
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Was passiert, wenn mein Wunsch abgelehnt wurde?
Sollte der Kostenträger Ihren Wünschen nicht entsprechen, muss er dies in einem Bescheid begründen. Wir empfehlen Ihnen, diese Aussage genau zu überprüfen. Daraufhin können Sie gegen den Bescheid schriftlich Widerspruch einlegen. Nutzen Sie hierfür gerne unser Formular. Wichtig ist, dass Sie eine Widerspruchsfrist von vier Wochen einhalten.
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Was ist, wenn mir bereits eine Klinik zugewiesen wurde und ich im Nachhinein von meinem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen möchte?
Auch das ist möglich. Reichen Sie einen Antrag auf Heilstättenänderung ein.
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Können besondere Zuzahlungen gefordert werden?
Nein. Bevorzugt Ihr Rehabilitationsträger eine andere, für ihn kostengünstigere Klinik, darf er Ihnen eventuell entstehende Mehrkosten für Ihre Wunschklinik nicht berechnen. Eine solche Zuzahlungspflicht sieht das Gesetz nicht vor. Vielmehr gilt das sogenannte Sachleistungsprinzip. Das heißt: Sie haben gegenüber dem Reha-Träger einen gesetzlichen Anspruch auf die Rehabilitationsleistung und nicht nur auf Kostenerstattung.
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Informationen erhalten Sie auch im Flyer "Klinik nach Wunsch? Sie haben die Wahl!" der Deutschen Gesellschaft für Rehabilitation (DEGEMED).
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