Inhalt
So legen Sie Einspruch ein
1. Rücksprache mit behandelnden Ärzt:innen
Legen Sie den Ablehnungsbescheid des Kostenträgers Ihren behandelnden Ärzt:innen vor. Diese können Sie dabei unterstützen, die Argumentation zu entkräften.
2. Stellungnahme
Reagieren Sie schriftlich in Form einer Stellungnahme auf den Ablehnungsbescheid. Gehen Sie ausführlich auf die Gründe der Ablehnung ein. Ihre behandelnden Ärzt:innen können gegebenenfalls ein Attest erstellen, welches Ihre Rehafähigkeit oder die Notwendigkeit der Reha bestätigt.
3. Widersprich fristgerecht einreichen
Die Widerspruchsfrist bei einer Ablehnung beträgt, sofern nicht anders angegeben, vier Wochen. Senden Sie innerhalb dieser Zeit Ihre Stellungnahme sowie ein Widerspruchsschreiben an Ihren Kostenträger. Falls Sie innerhalb der vier Wochen keine ärztliche Begründung vorweisen können, sollten Sie zunächst formlos widersprechen und angeben, dass Sie ein medizinisches Attest nachreichen.
4. Klage einreichen
Sollte Ihre Reha trotz Widerspruch erneut abgelehnt werden, ist es möglich vor dem Sozialgericht Klage einzureichen.
Wer ist der zuständige Kostenträger für Ihre Reha? Wie reichen Sie den Antrag ein? Informationen zu diesen und weiteren Fragen finden Sie hier.
Begründungen und Gegenargumente
Die häufigsten Gründe, warum eine Reha vom Kostenträger abgelehnt wird, sind folgende:
„Die letzte Rehabilitation ist weniger als vier Jahre her.“
- In diesem Fall ist es ratsam, möglichst viele medizinische Details, wie ärztliche Attests oder Belege von Fachärzt:innen vorzulegen. Führen Sie Ihre Situation und die Notwendigkeit einer Reha ausführlich aus, beispielsweise wenn nun ein anderer Befund als bei Ihrer letzten Reha oder wenn sich Ihr Zustand bereits so stark verschlimmert hat, dass Sie erneut eine Rehabilitation brauchen. Lassen Sie sich außerdem von medizinischer Seite bestätigen, dass Ihnen ohne Reha, wahrscheinlich eine Erwerbsminderung droht.
„Die Reha bringt in keine nennenswerten Verbesserungen der Gesundheit mit sich.“
- Gehen Sie auf explizite Gründe ein, warum die Rehabilitation nach Ihrer Ansicht und der Ihrer Ärzt:innen Verbesserungen für Ihre Gesundheit mit sich bringen kann. Eventuell hat Ihnen eine Reha in der Vergangenheit bei den gleichen Beschwerden schon einmal geholfen.
„Eine andere medizinische Maßnahme ist in diesem Fall besser geeignet, um die Erkrankung zu behandeln.“
- Besprechen Sie sich mit Ihren behandelnden Ärzt:innen. Gemeinsam können Sie genaue Gründe angeben, warum eine Reha eine erfolgsversprechende Maßnahme ist. Die Argumente können sich auf medizinische Aspekte beziehen, aber beispielsweise auch die stressfreie Umgebung oder das Erlernen neuer Routinen einbeziehen. Gegebenenfalls können Sie auch auf andere Maßnahmen verweisen, die Sie bereits ohne Erfolge durchgeführt haben.
Ihr Recht auf freie Klinikwahl
Führen Sie die Reha in Ihrer Wunschklinik durch. Hier finden Sie alle Informationen zum Wunsch- und Wahlrecht.
Ihr Weg zur Reha
Sie haben Fragen zu Ihrem Reha-Antrag? Wir helfen Ihnen gerne weiter und stellen Ihnen alles Nötige zur Verfügung.
Sie fragen, wir antworten
Was ist eine Reha und wer darf daran teilnehmen? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt es in unseren FAQs.
Widerspruch bei Ablehnung des Klinikwunsches
In manchen Fällen gibt der Kostenträger einer Reha statt, lehnt jedoch die Wunschklinik ab. Auch in diesem Fall besteht die Möglichkeit innerhalb von vier Wochen, Einspruch gegen die Ablehnung zu erheben.
Mehr zum Wunsch- und Wahlrecht und dem Einspruch bei Ablehnung finden Sie hier.